Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Marc-Andre Aschendorf, Siemensweg 6, 31226 Peine (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Leistungen unter der Marke webupdater.de – insbesondere Website-Umstellungen und laufende Website-Betreuung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden die im individuellen Vertrag vereinbarten Leistungen. Es bestehen zwei Vertragsmodelle: die Website-Umstellung mit laufender Betreuung (Gesamtvertrag) sowie die Website-Umstellung ohne laufende Betreuung (Einmalprojekt, § 2.5). Der Gesamtvertrag setzt sich aus zwei rechtlich getrennten Leistungsarten zusammen:
- Die Website-Umstellung (§ 2.1) ist ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB. Der Auftragnehmer schuldet die Herstellung und Bereitstellung eines konkreten Werkes (der umgestellten Website).
- Die laufende Betreuung (§ 2.2) ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Der Auftragnehmer schuldet die fortgesetzte Erbringung vereinbarter Dienstleistungen – nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg (z. B. bestimmte Suchmaschinen-Rankings oder Besucherzahlen).
Für jeden Leistungsbaustein gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Abnahme (§ 7.2) und Gewährleistung (§ 9.1) betreffen ausschließlich die Website-Umstellung als Werkvertrag.
2.1 Website-Umstellung (einmalig, Werkvertrag)
Technische Überführung der bestehenden Website des Kunden – in der Regel von einem CMS (z. B. WordPress) – in eine statische HTML/CSS/JavaScript-Website. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der im Vertrag vereinbarten Anzahl inhaltlicher Seiten.
Geschuldet ist die inhalts- und designgleiche (1:1) Überführung der bestehenden Website. Änderungen an Design, Layout oder Seitenstruktur sind nicht Gegenstand der Umstellung und werden nur nach gesonderter Beauftragung als Zusatzleistung erbracht (§ 7.3).
Preis: 300,00 € pro inhaltlicher Seite (netto, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG).
Nicht als Seite zählen: Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Diese werden bei Bedarf kostenlos technisch eingebunden, sofern der Kunde die Texte bereitstellt (siehe § 2.3).
Wird die Umstellung zusammen mit einem Betreuungsvertrag nach § 2.2 beauftragt, ist sie eine Einrichtungsleistung. Die Rechte am Quellcode gehen mit vollständiger Zahlung der Umstellungsvergütung über (§ 8). Für die Umstellung ohne laufende Betreuung gilt § 2.5.
2.2 Laufende Website-Betreuung (monatlich, Dienstvertrag)
Fortlaufende Betreuung der umgestellten Website für die Dauer des Betreuungsvertrags. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Tätigkeit; ein bestimmter Erfolg wird – abgesehen von der SLA für Änderungsumsetzungen – nicht geschuldet. Enthalten sind insbesondere:
- Änderungsflatrate: Unbegrenzte Umsetzung von Änderungen an Texten und Bildern auf bestehenden Seiten nach Vorgabe des Kunden – per E-Mail, WhatsApp oder Telefon, nach Wahl des Kunden
- SLA: Änderungen, die bis 16:00 Uhr an einem Werktag eingehen, werden bis 12:00 Uhr des folgenden Werktags online gestellt
- Hosting: Bereitstellung von Webhosting inklusive SSL-Zertifikat und Backups
- Technisches SEO: Laufende technische Suchmaschinenoptimierung (Markup, Ladezeiten, Indexierung)
- Technische Überwachung: Sicherstellung eines stabilen, schnellen Betriebs der Website
Nicht enthalten in der Änderungsflatrate sind insbesondere: neue Seiten, strukturelle Layout-Umbauten, neue Funktionen sowie inhaltliche oder rechtliche Erstellung von Impressum oder Datenschutzerklärung. Solche Leistungen werden gesondert vergütet (siehe § 7.3).
Bei kritischen Fehlern auf der Website (z. B. falsche Kontaktdaten, nicht erreichbare Seiten) bemüht sich der Auftragnehmer um schnellstmögliche Behebung – unabhängig von der regulären SLA.
2.3 Impressum, Datenschutz und AGB
Der Auftragnehmer erstellt keine Impressums-, Datenschutz- oder AGB-Texte und führt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung solcher Texte durch. Er übernimmt ausschließlich bestehende Texte des Kunden und bindet sie technisch in die Website ein. Für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit dieser Texte ist allein der Kunde verantwortlich.
2.4 Vertragsmodelle
Umstellung und Betreuung werden getrennt bepreist. Die Umstellung kann wahlweise zusammen mit der laufenden Betreuung (§ 2.2) als Gesamtvertrag oder ohne laufende Betreuung als Einmalprojekt (§ 2.5) beauftragt werden. Die auf webupdater.de dargestellten Preise beziehen sich auf die jeweiligen Leistungsbausteine als getrennte Positionen.
2.5 Website-Umstellung ohne laufende Betreuung (Einmalprojekt)
Der Kunde kann die Website-Umstellung (§ 2.1) auch ohne laufende Betreuung beauftragen. In diesem Fall gilt:
- Vergütung: 300,00 € pro inhaltlicher Seite (§ 5.1); die Zahlung erfolgt vorab als Einmalzahlung, eine verteilte Zahlweise ist nicht möglich.
- Quellcode: Nach vollständiger Zahlung der Umstellungsvergütung und Abnahme (§ 7.2) überträgt der Auftragnehmer dem Kunden den Quellcode mit den Rechten nach § 8.2.
- Hosting: Der Auftragnehmer stellt für die Dauer von 24 Monaten ab Livegang unentgeltlich Webhosting inklusive SSL-Zertifikat bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Kunde das Hosting zu einem Tarif von 9,00 € pro Monat fortführen; dieser Hosting-Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar. Alternativ kann der Kunde die Website jederzeit selbst oder bei einem Dritten hosten.
- Keine Betreuungsleistungen: Änderungsflatrate, SLA und laufendes technisches SEO (§ 2.2) sind nicht Vertragsbestandteil.
- Einzelbeauftragte Änderungen: Änderungen an bestehenden Texten und Bildern setzt der Auftragnehmer auf gesonderte Beauftragung zu einer Pauschale von 49,00 € pro Änderungsauftrag um; die SLA nach § 2.2 gilt hierfür nicht. Neue Seiten, Design-Änderungen, Layout-Umbauten und neue Funktionen werden gemäß § 7.3 gesondert angeboten.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Vertrags oder durch schriftliche (E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nach mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch den Kunden. Der Vertrag legt insbesondere fest:
- das gewählte Vertragsmodell (mit laufender Betreuung oder Einmalprojekt, § 2.4),
- welche Seiten umgestellt werden,
- beim Betreuungsmodell: die Mindestlaufzeit der Betreuung (12 oder 24 Monate), die monatliche Betreuungsvergütung (12- oder 24-Monats-Modell) sowie ob die Umstellung vorab gezahlt oder über die Mindestlaufzeit verteilt wird.
Die Angaben auf der Website webupdater.de (insbesondere Preisrechner und Leistungsbeschreibungen) stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).
§ 4 Laufzeit und Kündigung
4.1 Mindestlaufzeit
Jeder Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit für die Betreuung geschlossen. Diese beträgt:
- 12 Monate bei einer monatlichen Betreuungsvergütung von 299,00 €, oder
- 24 Monate bei einer monatlichen Betreuungsvergütung von 199,00 €.
Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem im individuellen Vertrag vereinbarten Startdatum – in der Regel ab Vertragsunterzeichnung oder ab Freigabe der Umstellung.
Beim Einmalprojekt ohne Betreuung (§ 2.5) besteht keine Mindestlaufzeit; für den optionalen Hosting-Tarif gilt die Kündigungsregelung des § 2.5.
4.2 Ordentliche Kündigung (Dienstvertrag – Betreuung)
Die Kündigungsregelungen in diesem Abschnitt betreffen ausschließlich den Dienstvertrag über die laufende Betreuung. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit zum Betreuungstarif von 199,00 € pro Monat, sofern er nicht gekündigt wird. In diesem Anschluss-Tarif ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail) möglich.
Alternativ kann der Kunde nach Ablauf der Mindestlaufzeit statt des Anschluss-Tarifs den reinen Hosting-Tarif wählen: Webhosting inklusive SSL-Zertifikat für 9,00 € pro Monat, ohne Betreuungsleistungen; einzelne Änderungen werden mit pauschal 49,00 € pro Änderungsauftrag berechnet (entsprechend § 2.5). Dieser Hosting-Vertrag ist von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar.
4.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
- Schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden
- Nachhaltiger Einstellung des Geschäftsbetriebs einer Vertragspartei
4.4 Folgen vorzeitiger Beendigung
a) Beendigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund. Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit durch außerordentliche Kündigung des Auftragnehmers aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund (insbesondere § 4.3), gilt:
- Bereits geleistete Zahlungen verbleiben beim Auftragnehmer.
- Bei verteilter Zahlweise wird der noch offene Restbetrag der Umstellungsvergütung (§ 5.1) sofort zur Zahlung fällig, da die Werkleistung bereits erbracht ist.
- Der Auftragnehmer kann ferner die bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit noch ausstehenden Betreuungsraten als pauschalierten Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen in Höhe von pauschal 25 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Anspruch auf Herausgabe des erstellten HTML/CSS/JS-Quellcodes richtet sich nach § 8: Er besteht, sobald die Umstellungsvergütung vollständig gezahlt ist; bereits übertragene Rechte bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt. Der Kunde erhält in jedem Fall Zugang zu seinen ursprünglichen Inhalten (Texte, Bilder).
b) Beendigung aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund. Kündigt der Kunde außerordentlich aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund, erhält er den erstellten Quellcode mit den Rechten nach § 8.2 Zug um Zug gegen Zahlung des noch offenen Restbetrags der Umstellungsvergütung. Ansprüche auf bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit ausstehende Betreuungsraten bestehen in diesem Fall nicht; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlung
5.1 Umstellung (einmalig)
Die Vergütung für die Website-Umstellung beträgt 300,00 € pro inhaltlicher Seite. Impressum, Datenschutzerklärung und AGB sind, sofern technisch eingebunden, nicht gesondert zu vergüten.
Die Zahlung der Umstellung erfolgt wahlweise:
- Vorab: als Einmalzahlung vor Beginn der Umstellung, oder
- Verteilt: zinsfrei auf die Monatsraten der vereinbarten Mindestlaufzeit verteilt.
Bei verteilter Zahlung erhöht sich die monatliche Gesamtrate um den anteiligen Betrag der Umstellung. Die genaue Aufteilung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Beim Einmalprojekt ohne Betreuung (§ 2.5) erfolgt die Zahlung stets vorab als Einmalzahlung.
5.2 Betreuung (monatlich)
Die monatliche Vergütung für die laufende Betreuung beträgt während der Mindestlaufzeit:
- 12 Monate Mindestlaufzeit: 299,00 € pro Monat
- 24 Monate Mindestlaufzeit: 199,00 € pro Monat
- Anschluss-Tarif (nach Ablauf der Mindestlaufzeit): 199,00 € pro Monat
- Hosting-Tarif (beim Einmalprojekt nach 24 unentgeltlichen Monaten, § 2.5, oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit statt des Anschluss-Tarifs, § 4.2): 9,00 € pro Monat
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5.3 Fälligkeit
Monatliche Betreuungsraten sind jeweils im Voraus zum Ersten eines jeden Monats fällig. Im ersten Vertragsmonat ist die Rate anteilig ab dem vereinbarten Startdatum fällig.
Bei vorab zu zahlender Umstellung ist der Gesamtbetrag vor Beginn der Leistungserbringung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.4 Zahlungsweise
Zahlung per Überweisung auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers. Bankdaten werden mit der Rechnung mitgeteilt.
5.5 Verzug
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen (Hosting, Inhaltspflege, SEO) bis zum Ausgleich des Rückstands auszusetzen. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Rate bleibt während der Aussetzung bestehen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
5.6 Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die monatliche Betreuungsvergütung einmal jährlich um maximal 5 % anzupassen. Eine Preisanpassung ist frühestens nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit zulässig; während der Mindestlaufzeit bleibt die vereinbarte Vergütung unverändert. Der Kunde wird über eine Anpassung mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert und hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.
Preise für Umstellungsleistungen (300,00 € pro Seite) und nachträglich beauftragte Zusatzseiten unterliegen dieser Preisanpassungsklausel nicht, sofern sie bereits vertraglich vereinbart und in Rechnung gestellt wurden.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst vor allem:
- Zugang zur bestehenden Website (CMS-Zugangsdaten, FTP/Hosting-Daten)
- Alle gewünschten Texte, Bilder und sonstigen Inhalte in geeignetem Format
- Bestehende, vom Kunden verantwortete Texte für Impressum, Datenschutz und AGB zur technischen Einbindung (siehe § 2.3)
- Domain-Zugangsdaten für die DNS-Umstellung
- Zeitnahe Rückmeldung auf Rückfragen des Auftragnehmers
Verzögerungen durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Die vereinbarte Frist für die Umstellung (siehe § 7.1) verlängert sich entsprechend.
§ 7 Leistungsumfang und Abnahme (Werkvertrag)
Die Regelungen in diesem Paragraphen gelten ausschließlich für die Website-Umstellung als Werkvertrag. Für die laufende Betreuung als Dienstvertrag gelten § 2.2 sowie die SLA-Vereinbarung; eine Abnahme im werkvertraglichen Sinne findet dort nicht statt.
7.1 Umstellung – Frist
Der Auftragnehmer stellt die umgestellte Website in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn und vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden zur Verfügung. Der konkrete Termin kann im individuellen Vertrag abweichend geregelt sein.
7.2 Abnahme des Werkes
Der Kunde prüft die umgestellte Website als fertiggestelltes Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung und meldet etwaige Mängel in Textform. Nicht gemeldete, offensichtliche Mängel gelten nach Ablauf dieser Frist als abgenommen. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Angabe konkreter Mängel, gilt die Website als abgenommen.
7.3 Grenzen der Änderungsflatrate und Zusatzleistungen (Dienstvertrag)
Die Änderungsflatrate umfasst Änderungen an bestehenden Texten und den Austausch von Bildern auf bereits vorhandenen Seiten. Nicht enthalten sind insbesondere:
- Neue inhaltliche Seiten
- Design-Änderungen (auch im Rahmen der Umstellung, § 2.1)
- Strukturelle Layout-Umbauten
- Neue Funktionen oder Integrationen
Jede nachträglich beauftragte neue inhaltliche Seite wird einmalig mit 300,00 € berechnet und stellt eine gesonderte Werkleistung dar. Weitere Zusatzleistungen werden nach gesondertem Angebot vergütet. Für Kunden im Einmalprojekt (§ 2.5) werden Änderungen an bestehenden Texten und Bildern mit pauschal 49,00 € pro Änderungsauftrag berechnet.
§ 8 Rechteübertragung (Werkvertrag)
Die Rechte am Quellcode der umgestellten Website entstehen aus dem Werkvertrag über die Umstellung. Die Übertragung ist an die vollständige Zahlung der Umstellungsvergütung geknüpft – nicht an die Mindestlaufzeit der Betreuung.
8.1 Zeitpunkt der Übertragung
Der Auftragnehmer überträgt dem Kunden alle Nutzungsrechte am erstellten HTML/CSS/JavaScript-Quellcode, sobald die Umstellungsvergütung vollständig gezahlt und das Werk abgenommen ist (§ 7.2) – unabhängig von der Mindestlaufzeit der Betreuung. Bei Vorabzahlung erfolgt die Übertragung somit unmittelbar nach Abnahme, bei verteilter Zahlweise (§ 5.1) mit vollständiger Zahlung des Umstellungsanteils. Dies gilt für beide Vertragsmodelle (§ 2.4). Die Übertragung erfolgt durch Aushändigung aller Quelldateien.
Ansprüche des Auftragnehmers auf ausstehende Betreuungsraten bleiben von der Rechteübertragung unberührt.
8.2 Umfang der Rechteübertragung
a) Kundenspezifische Bestandteile. An den kundenspezifischen Bestandteilen des Quellcodes – insbesondere den Inhalten, Texten, Bildern sowie dem individuellen Design und Layout der Website – erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe. Das Recht umfasst insbesondere die Befugnis, diese Bestandteile selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu hosten, zu warten, weiterzuentwickeln, zu übertragen sowie Dritten Nutzungsrechte einzuräumen (Unterlizenzierung), ohne dass es einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
b) Allgemeine Bestandteile. An allgemeinen, nicht kundenspezifischen Bestandteilen – insbesondere wiederverwendbaren Code-Bausteinen, Basis-Gerüsten, Hilfsfunktionen und Entwicklungswerkzeugen des Auftragnehmers – erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht mit den Befugnissen nach lit. a. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, diese Bestandteile für andere Projekte und Kunden zu verwenden und weiterzuentwickeln.
Die Funktionsfähigkeit der übergebenen Website wird durch diese Aufteilung nicht eingeschränkt; der Kunde erhält sämtliche zum Betrieb erforderlichen Dateien.
8.3 Drittmaterialien
Für eingebettete Drittmaterialien (Schriften, Icons, Bibliotheken) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich lizenzfreie oder Open-Source-Materialien.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
9.1 Gewährleistung (Werkvertrag – Umstellung)
Für die umgestellte Website als Werk gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die umgestellte Website zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln ist und die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Für laufende Betreuungsleistungen im Rahmen des Dienstvertrags (z. B. einzelne Textänderungen, Hosting, technisches SEO) findet die werkvertragliche Gewährleistung keine Anwendung. Mängel an der Betreuung sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen; der Auftragnehmer wird diese nachbessern oder erneut erbringen, soweit zumutbar.
9.2 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.3 Haftung für Rechtstexte des Kunden
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung fehlerhafter, unvollständiger, veralteter oder rechtswidriger Impressums-, Datenschutz- oder AGB-Texte des Kunden entstehen, soweit er diese lediglich wie in § 2.3 vereinbart technisch eingebunden hat.
9.4 Haftung für SEO-Ergebnisse (Dienstvertrag)
Im Rahmen des Dienstvertrags über die laufende Betreuung schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte technische Suchmaschinenoptimierung gemäß § 2.2, nicht jedoch bestimmte Platzierungen oder Rankings in Suchmaschinen. Suchmaschinenergebnisse liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
9.5 Datenverlust
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner bestehenden Website und Daten vor Beginn der Migration. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die vor oder während der Migration entstehen, soweit der Kunde seine Sicherungspflicht verletzt hat.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle während der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder es werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Vertragsverhältnis erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter webupdater.de/datenschutz.html, sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vor allem der DSGVO.
11.2 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Hostings und der Betreuung personenbezogene Daten verarbeitet, die über die Website des Kunden anfallen (z. B. Anfragen über ein Kontaktformular), handelt er als Auftragsverarbeiter des Kunden im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die dem individuellen Vertrag als Anlage beigefügt wird. Der Auftragnehmer setzt als weiteren Auftragsverarbeiter (Subunternehmer) den Hosting-Anbieter gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ein.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
12.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst.
12.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.