§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Marc-Andre Aschendorf, Siemensweg 6, 31226 Peine (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über Leistungen unter der Marke webupdater.de – insbesondere Website-Umstellungen und laufende Website-Betreuung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt für den Kunden die im individuellen Vertrag vereinbarten Leistungen. Der Vertrag ist ein Gesamtvertrag, der sich aus zwei rechtlich getrennten Leistungsarten zusammensetzt:

Für jeden Leistungsbaustein gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Abnahme (§ 7.2) und Gewährleistung (§ 9.1) betreffen ausschließlich die Website-Umstellung als Werkvertrag.

2.1 Website-Umstellung (einmalig, Werkvertrag)

Technische Überführung der bestehenden Website des Kunden – in der Regel von einem CMS (z. B. WordPress) – in eine statische HTML/CSS/JavaScript-Website. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der im Vertrag vereinbarten Anzahl inhaltlicher Seiten.

Preis: 300,00 € pro inhaltlicher Seite (netto, ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG).

Nicht als Seite zählen: Impressum, Datenschutzerklärung und AGB. Diese werden bei Bedarf kostenlos technisch eingebunden, sofern der Kunde die Texte bereitstellt (siehe § 2.3).

Die Umstellung wird ausschließlich im Zusammenhang mit einem Betreuungsvertrag nach § 2.2 angeboten und durchgeführt. Sie ist eine Einrichtungsleistung und begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Herausgabe des Quellcodes (siehe § 8).

2.2 Laufende Website-Betreuung (monatlich, Dienstvertrag)

Fortlaufende Betreuung der umgestellten Website für die Dauer des Betreuungsvertrags. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Tätigkeit; ein bestimmter Erfolg wird – abgesehen von der SLA für Änderungsumsetzungen – nicht geschuldet. Enthalten sind insbesondere:

Nicht enthalten in der Änderungsflatrate sind insbesondere: neue Seiten, strukturelle Layout-Umbauten, neue Funktionen sowie inhaltliche oder rechtliche Erstellung von Impressum oder Datenschutzerklärung. Solche Leistungen werden gesondert vergütet (siehe § 7.3).

Bei kritischen Fehlern auf der Website (z. B. falsche Kontaktdaten, nicht erreichbare Seiten) bemüht sich der Auftragnehmer um schnellstmögliche Behebung – unabhängig von der regulären SLA.

2.3 Impressum, Datenschutz und AGB

Der Auftragnehmer erstellt keine Impressums-, Datenschutz- oder AGB-Texte und führt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung solcher Texte durch. Er übernimmt ausschließlich bestehende Texte des Kunden und bindet sie technisch in die Website ein. Für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit dieser Texte ist allein der Kunde verantwortlich.

2.4 Zusammenhang von Umstellung und Betreuung

Umstellung und Betreuung werden getrennt bepreist, sind jedoch stets gemeinsam zu beauftragen. Eine Website-Umstellung ohne anschließende laufende Betreuung im Rahmen eines Betreuungsvertrags wird nicht angeboten. Die auf webupdater.de dargestellten Preise beziehen sich auf beide Leistungsbausteine als getrennte Positionen innerhalb eines Gesamtvertrags.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Vertrags oder durch schriftliche (E-Mail) Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nach mündlicher oder schriftlicher Beauftragung durch den Kunden. Der Vertrag umfasst stets die Website-Umstellung und die laufende Betreuung. Er legt fest:

Die Angaben auf der Website webupdater.de (insbesondere Preisrechner und Leistungsbeschreibungen) stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio ad offerendum).

§ 4 Laufzeit und Kündigung

4.1 Mindestlaufzeit

Jeder Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit für die Betreuung geschlossen. Diese beträgt:

Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem im individuellen Vertrag vereinbarten Startdatum – in der Regel ab Vertragsunterzeichnung oder ab Freigabe der Umstellung.

4.2 Ordentliche Kündigung (Dienstvertrag – Betreuung)

Die Kündigungsregelungen in diesem Abschnitt betreffen ausschließlich den Dienstvertrag über die laufende Betreuung. Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit zum Betreuungstarif von 199,00 € pro Monat, sofern er nicht gekündigt wird. In diesem Anschluss-Tarif ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail) möglich.

4.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor allem vor bei:

4.4 Folgen vorzeitiger Kündigung durch den Kunden

Bei vorzeitiger Kündigung des Betreuungsvertrags innerhalb der Mindestlaufzeit gilt: Alle bis zum Kündigungszeitpunkt geleisteten Zahlungen verbleiben beim Auftragnehmer. Ein Anspruch auf Herausgabe des migrierten Quellcodes entsteht nicht. Der Kunde erhält Zugang zu seinen ursprünglichen Inhalten (Texte, Bilder), nicht jedoch zum erstellten HTML/CSS/JS-Code.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Umstellung (einmalig)

Die Vergütung für die Website-Umstellung beträgt 300,00 € pro inhaltlicher Seite. Impressum, Datenschutzerklärung und AGB sind, sofern technisch eingebunden, nicht gesondert zu vergüten.

Die Zahlung der Umstellung erfolgt wahlweise:

Bei verteilter Zahlung erhöht sich die monatliche Gesamtrate um den anteiligen Betrag der Umstellung. Die genaue Aufteilung ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.

5.2 Betreuung (monatlich)

Die monatliche Vergütung für die laufende Betreuung beträgt während der Mindestlaufzeit:

Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5.3 Fälligkeit

Monatliche Betreuungsraten sind jeweils im Voraus zum Ersten eines jeden Monats fällig. Im ersten Vertragsmonat ist die Rate anteilig ab dem vereinbarten Startdatum fällig.

Bei vorab zu zahlender Umstellung ist der Gesamtbetrag vor Beginn der Leistungserbringung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5.4 Zahlungsweise

Zahlung per Überweisung auf das Geschäftskonto des Auftragnehmers. Bankdaten werden mit der Rechnung mitgeteilt.

5.5 Verzug

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen (Hosting, Inhaltspflege, SEO) bis zum Ausgleich des Rückstands auszusetzen. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Rate bleibt während der Aussetzung bestehen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

5.6 Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die monatliche Betreuungsvergütung einmal jährlich um maximal 5 % anzupassen. Der Kunde wird hierüber mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert und hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung.

Preise für Umstellungsleistungen (300,00 € pro Seite) und nachträglich beauftragte Zusatzseiten unterliegen dieser Preisanpassungsklausel nicht, sofern sie bereits vertraglich vereinbart und in Rechnung gestellt wurden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst vor allem:

Verzögerungen durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Die vereinbarte Frist für die Umstellung (siehe § 7.1) verlängert sich entsprechend.

§ 7 Leistungsumfang und Abnahme (Werkvertrag)

Die Regelungen in diesem Paragraphen gelten ausschließlich für die Website-Umstellung als Werkvertrag. Für die laufende Betreuung als Dienstvertrag gelten § 2.2 sowie die SLA-Vereinbarung; eine Abnahme im werkvertraglichen Sinne findet dort nicht statt.

7.1 Umstellung – Frist

Der Auftragnehmer stellt die umgestellte Website in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsbeginn und vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Materialien durch den Kunden zur Verfügung. Der konkrete Termin kann im individuellen Vertrag abweichend geregelt sein.

7.2 Abnahme des Werkes

Der Kunde prüft die umgestellte Website als fertiggestelltes Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung und meldet etwaige Mängel in Textform. Nicht gemeldete, offensichtliche Mängel gelten nach Ablauf dieser Frist als abgenommen. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Angabe konkreter Mängel, gilt die Website als abgenommen.

7.3 Grenzen der Änderungsflatrate und Zusatzleistungen (Dienstvertrag)

Die Änderungsflatrate umfasst Änderungen an bestehenden Texten und den Austausch von Bildern auf bereits vorhandenen Seiten. Nicht enthalten sind insbesondere:

Jede nachträglich beauftragte neue inhaltliche Seite wird einmalig mit 300,00 € berechnet und stellt eine gesonderte Werkleistung dar. Weitere Zusatzleistungen werden nach gesondertem Angebot vergütet.

§ 8 Rechteübertragung (Werkvertrag)

Die Rechte am Quellcode der umgestellten Website entstehen aus dem Werkvertrag über die Umstellung. Die Übertragung erfolgt unter den nachstehenden Bedingungen und ist von der Erfüllung des Gesamtvertrags abhängig.

8.1 Zeitpunkt der Übertragung

Nach vollständiger Erfüllung der vereinbarten Mindestlaufzeit und lückenloser Zahlung aller vereinbarten Vergütungen (Umstellung und Betreuung) überträgt der Auftragnehmer dem Kunden alle Nutzungsrechte am erstellten HTML/CSS/JavaScript-Quellcode. Die Übertragung erfolgt durch Aushändigung aller Quelldateien.

8.2 Umfang der Rechteübertragung

Der Kunde erhält das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe des Quellcodes. Das Recht umfasst insbesondere die Befugnis, den Quellcode selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu hosten, zu warten, weiterzuentwickeln, zu übertragen sowie Dritten Nutzungsrechte einzuräumen (Unterlizenzierung), ohne dass es einer Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.

8.3 Drittmaterialien

Für eingebettete Drittmaterialien (Schriften, Icons, Bibliotheken) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich lizenzfreie oder Open-Source-Materialien.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

9.1 Gewährleistung (Werkvertrag – Umstellung)

Für die umgestellte Website als Werk gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die umgestellte Website zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln ist und die vereinbarten Anforderungen erfüllt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

Für laufende Betreuungsleistungen im Rahmen des Dienstvertrags (z. B. einzelne Textänderungen, Hosting, technisches SEO) findet die werkvertragliche Gewährleistung keine Anwendung. Mängel an der Betreuung sind dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen; der Auftragnehmer wird diese nachbessern oder erneut erbringen, soweit zumutbar.

9.2 Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Haftung für Rechtstexte des Kunden

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung fehlerhafter, unvollständiger, veralteter oder rechtswidriger Impressums-, Datenschutz- oder AGB-Texte des Kunden entstehen, soweit er diese lediglich wie in § 2.3 vereinbart technisch eingebunden hat.

9.4 Haftung für SEO-Ergebnisse (Dienstvertrag)

Im Rahmen des Dienstvertrags über die laufende Betreuung schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte technische Suchmaschinenoptimierung gemäß § 2.2, nicht jedoch bestimmte Platzierungen oder Rankings in Suchmaschinen. Suchmaschinenergebnisse liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.

9.5 Datenverlust

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner bestehenden Website und Daten vor Beginn der Migration. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, die vor oder während der Migration entstehen, soweit der Kunde seine Sicherungspflicht verletzt hat.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle während der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder es werden, ohne dass eine Partei dafür verantwortlich ist.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in diesem Vertragsverhältnis erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter webupdater.de/datenschutz.html, sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vor allem der DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

12.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst.

12.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Diese AGB wurden mit Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Eine Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht wird empfohlen.